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Informationen zur Kulturförderabgabe der Stadt Köln (Bettensteuer, Citytax)
Ab dem 1. Dezember 2014 erhebt die Stadt Köln erneut im Stadtgebiet eine sogenannte „Kulturförderabgabe” in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises inklusive der Mehrwertsteuer.
Abgabenschuldner ist ab sofort der Beherbergungsgast.
Diese wird fällig bei jeder entgeltlichen Übernachtung im Stadtgebiet, unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der Übernachtung steht die Nutzung der Beherbergungsmöglichkeit, ohne dass eine Übernachtung erfolgt (z.B. Tageszimmer), gleich , sofern hierfür ein gesonderter Aufwand betrieben wird.
Nach der Steuersatzung sind die Beherbergungsbetriebe dieser Stadt gehalten, diese bei den Gästen einzuziehen und an die Stadt Köln abzuführen.
Kassen- und Steueramt der Stadt Köln
Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln
Internetseite der Stadt Köln , Informationen & Downloads zu diesem Thema
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!